Das Modell, welches im Folgenden vorgestellt wird, besteht aus zwei Modulen. Das erste Modul ist das Kooperationsmodul. In diesem finden sich Menschen freiwillig zusammen und suchen gemeinsam nach Lösungen, wie aktuelle Aufgaben und Herausforderungen gemeistert werden können. Die Menschen haben die Möglichkeit, über ein permanentes Wahlsystem Delegierte zu beauftragen, in ihrem Interesse aktiv zu werden und können Delegierte auch jederzeit wieder abberufen. Delegiertenräte existieren sowohl auf regionaler, nationaler oder globaler Ebene. Die Aufgabe der Delegierten ist, es Projekte zu initiieren, zu planen und deren Umsetzung zu begleiten. Es kann dabei um kleine Projekte gehen, welche die Lebenssituation einzelner Menschen verbessert, als auch um die Realisierung von Lösungen auf globaler Ebene, welche Klimawandel, Umweltzerstörung und Kriegen entgegen wirken sollen. Die Möglichkeit, zu entscheiden, ob ein Projekt durchgeführt wird, liegt bei den Menschen selbst, denn jedes Projekt muss individuell per Schwarmfinanzierung die nötigen finanziellen Ressourcen einsammeln, welche es für seine Verwirklichung benötigt.

Das zweite Modul ist das Finanzmodul. In diesem erhalten alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu finanziellen Mitteln, indem jeder Mensch in gleicher Weise an der Geldschöpfung der neuen komplementären Währung partizipiert. So bekommt jeder Mensch den gleichen Zugang zu den weltweit verfügbaren Ressourcen, welche er für sein Leben und Überleben benötigt. Damit enthält das zweite Modul bereits einen grundlegenden Baustein, um Armut und Hunger weltweit entgegen zu wirken und ökonomische Abhängigkeiten zu vermindern. Erst mit dieser grundlegenden finanziellen Versorgung ist es auf einfache Weise möglich, dass alle Menschen gleichberechtigt mitbestimmen können, welche Projekte Zugang zu Ressourcen erhalten sollen.

Kooperationsmodul

Das Kooperationsmodul stellt Strukturen zur Verfügung, welche Menschen unterstützen sollen, auf globalen Ebene freiwillig miteinander in Austausch zu treten und miteinander zu kooperieren. Diese Strukturen sollen alle Menschen in die Lage versetzen, aktuelle Aufgaben und Probleme zum Vorteil aller Menschen zu lösen, ohne einzelne Personen oder Gruppen zu benachteiligen. Wenn in diesem Dokument von einem Zeitraum von einem Monat gesprochen wird, entspricht dieses generell einem Zeitraum von 30 Tagen.

Organisationsebenen

Es werden drei Ebenen unterschieden, auf welchen Menschen als Delegierte aktiv werden können, um aktuelle Aufgaben und Probleme zu lösen. Die Aufteilung erfolgt in eine regionale, nationale und globale Ebene. Jede Person kann sich unabhängig von ihrem Aufenthalts- oder Wohnort für jede Ebene als Delegierter bewerben. Eine Person kann gleichzeitig für mehrere Gruppen als Delegierter aktiv werden. Während die globale Ebene den gesamten Planeten umfasst, sind die anderen beiden Ebenen bevorzugt in geographische Regionen unterteilt. Eine Aufteilung auf nationaler Ebene kann sich dabei zu Anfang an den bestehenden Grenzen der Nationalstaaten orientieren und im weiteren Verlauf durch/um eine geografische oder ethnische Aufteilung ersetzt/ergänzt werden. Indem Menschen mehreren Gruppen auf regionaler bzw. nationaler Ebene angehören dürfen, können bestehende mehrschichtige Organisationsstrukturen unterhalb der nationalen Ebene bei Bedarf nachgebildet werden. Ein Einwohner einer Gemeinde wählt so neben einem Vertreter für die Gemeinde ebenso einen Vertreter für die Großgemeinde sowie einen Vertreter für den Bezirk. Für Großstädte kann es sinnvoll sein, neben einem Delegiertenrat für die Stadt auch Delegiertenräte für einzelne Stadtteile vorzusehen, welche sich dann um Aufgaben kümmern, welche nur für den einzelnen Stadtteil von Bedeutung sind. Grundsätzlich ist die Aufteilung der nationalen und regionalen Ebene nicht statisch, sondern die Menschen können jederzeit weitere Gruppen erstellen. Bevor eine solche Gruppe den Status erhält, durch Delegierte vertreten zu werden, müssen einer Gruppe mindestens 1.000 Menschen auf regionaler Ebene und 100.000 Menschen auf nationaler Ebene angehören. Fällt die Mitgliederzahl einer Gruppe unter die Mindestanzahl, so verliert diese ihren Status, durch Delegierte repräsentiert zu werden und die Delegierten verlieren ihre Mandate nach der Schonfrist von einem Monat. Jeder Mensch ist zunächst nur der globalen Gruppe zugeordnet. Die Entscheidung, welchen Gruppen jemand angehören möchte, trifft jeder selbstverantwortlich.

Wahl der Delegierten

Für jede der drei Ebenen ist festgelegt, wie viele Mitglieder ein Delegiertenrat maximal umfassen kann. Aus der Anzahl der maximal zulässigen Delegierten für einen Rat ergibt sich die Anzahl der Stimmen, welche eine Person mindestens erhalten muss, um ein Mandat als Delegierter zu erhalten. Für die globale Ebene sind maximal 10.000 Delegierte vorgesehen. Bei einer Weltbevölkerung von 7,5 Mrd. Menschen benötigt ein Delegierter somit mindestens 750.000 Stimmen, um eine Mandat für den globalen Delegiertenrat zu erhalten. Die 750.000 Stimmen entsprechen einem 1/10.000 aller verfügbaren Stimmen. Es gibt keine Altersbeschränkung für die Stimmvergabe, jeder Mensch darf mitbestimmen. Die Anzahl der Delegierten für einen Rat auf nationaler Ebene ist auf 1.000 Delegierte je Gruppe und für einen regionalen Delegiertenrat auf 100 Delegierte je Gruppe festgelegt. Entsprechend benötigt ein Delegierter auf nationaler Ebene mindestens ein Promille und ein Delegierter auf regionaler Ebene mindestens ein Prozent der Stimmen, bezogen auf die Mitgliederzahl der Gruppe, für welche er als Delegierter aktiv werden möchte. Die Wahl erfolgt nicht zu einem bestimmten Stichtag, sondern eine Vergabe der eigenen Stimme ist jederzeit möglich und wirkt sich umgehend aus. Sobald jemand mit seiner Stimme einen Delegierten unterstützt, kann diese Stimme für einen bestimmten Zeitraum nicht wieder entzogen werden. Diese Sperrfrist soll einen Delegierten davor schützen, dass ihm durch Manipulation der Öffentlichkeit mittels falscher Informationen umgehend alle Stimmen entzogen werden. Die Länge der Sperrfrist ist für die regionale Ebene auf einen Monat, für die nationale Ebene auf drei Monate und für die globale Ebene auf sechs Monate festgelegt. Ist die Sperrfrist abgelaufen, verbleibt die Stimme weiterhin beim Delegierten, bis sie ihm aktiv entzogen wird. Eine Stimme muss nicht zwingend vergeben werden und kann einfach frei bleiben. Wird die Stimme einem anderen Bewerber oder Delegierten zugeordnet und war diese zuvor einem anderen Delegierten bzw. Bewerber des gleichen Delegiertenrates zugeordnet, so wird diese automatisch entzogen.

Da Delegierte auch mehr als die Mindeststimmenanzahl auf sich vereinen können, ist davon auszugehen, dass die Delegiertenräte jeweils deutlich weniger als die maximale Mitgliederzahl umfassen werden. Da jederzeit neue Bewerber antreten können, um ein Mandat als Delegierter zu erhalten, ist so sichergestellt, dass jederzeit neue Personen nachrücken können, welche sich für ein bestimmtes Thema engagieren wollen, welches gerade für genügend Menschen wichtig geworden ist. Legt ein Delegierter sein Mandat oder eine Person ihre Bewerbung um ein Mandat nieder, so werden alle zugeordneten Stimmen automatisch freigegeben und können neu vergeben werden. Noch bestehende Sperrfristen werden aufgehoben. Dieses gilt ebenso für den Tod eines Delegierten oder Bewerbers. Die zugeordneten Stimmen können nicht von einem Bewerber oder Delegierten an einen anderen Bewerber oder Delegierten übertragen werden. Ebenso hat ein Bewerber oder Delegierter keine Möglichkeit, die Sperrfrist für eine einzelne Stimme zu verkürzen oder aufzuheben. Die Sperrfristen können nur für alle Stimmen aufgehoben werden, indem ein Delegierter sein Mandat niederlegt oder ein Bewerber seine Kandidatur zurückzieht. Falls ein Delegierter durch Entzug von Stimmen unter die notwendige Mindeststimmenzahl fällt, so bleibt sein Status als Delegierter für einen Übergangszeitraum von einem Monat erhalten. In dieser Zeit hat er die Möglichkeit, sich um neue Unterstützer zu bemühen und so sein Mandat aufrecht zu erhalten. Damit soll eine Kontinuität in der Mandatsausübung unterstützt werden, auch wenn ein Delegierter dauerhaft nur wenige Stimmen über der benötigten Mindeststimmenzahl liegt. Kann er sein Mandat nicht durch zusätzliche Stimmen erneuern, so ist es seine Aufgabe, sicherzustellen, dass die von ihm mitverantworteten Projekte auch nach seinem Ausscheiden als Delegierter weiterverfolgt werden können und realisiert werden.

Finanzielle Unabhängigkeit

Damit Delegierte möglichst unabhängig agieren können, haben die Wähler die Möglichkeit, den Delegierten finanzielle Mittel zur persönlichen Verwendung zukommen zu lassen. Diese finanzielle Unterstützung erfolgt unabhängig von der Unterstützung mit der eigenen Stimme. Eine Person kann einem Delegierten maximal 10 Einheiten der komplementären Währung über dieses Unterstützungssystem monatlich zukommen lassen. Die finanzielle Unterstützung kann ohne Sperrfrist jederzeit angepasst werden. Während eine Person immer nur eine Stimme innerhalb eines Rates vergeben kann, ist die Anzahl der Delegierten, welche unterstützt werden können, unbeschränkt. Eine Person kann eine beliebige Anzahl von Delegierten finanziell unterstützen, selbst innerhalb eines Rates. Würde ein Delegierter auf der globalen Ebene von jedem seiner mindestens benötigten 750.000 Unterstützer eine Geldeinheit pro Monat erhalten, hätte er ein Budget von 750.000 Geldeinheiten monatlich zur Verfügung. Die von den Unterstützern freiwillig zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel sind die einzige Geldquelle innerhalb dieses Modells, über welche Delegierte ihre Tätigkeiten finanzieren können. Darüber hinaus gibt es in diesem System keine Kompensationsmöglichkeiten für Aufwendungen von Delegierten. Einem Bewerber, welcher noch kein Mandat erlangt hat, stehen diese Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung ebenfalls zur Verfügung und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem er als Kandidat für einen beliebigen Rat antritt. Die über dieses System erhaltenen finanziellen Mittel stehen dem Delegierten zur freien Verfügung und haben keinen Bezug zur Finanzierung von Projekten. Daher ist es eine persönliche Entscheidung, ob und in welchem Umfang ein Delegierter öffentlich macht, wofür er die ihm zur Verfügung gestellten Mittel verwendet, da diese auch seine private Versorgung umfassen, welche Teil seiner Privatsphäre ist.

Planung und Finanzierung von Projekten

Die einzige Aufgabe der Delegierten besteht darin, Vorschläge für Lösungen zu erarbeiten oder erarbeiten zu lassen und ein Projekt zu planen, welches in der Lage ist, eine angedachte Lösung zu realisieren. Neben einer detaillierten Planung der einzelnen Schritte gehört hierzu vor allem eine detaillierte Zeit- und Ressourcenplanung. Dieses ist nötig, damit die notwendigen finanziellen Mittel vor Beginn des Projektes so vollständig und umfassend wie möglich abgeschätzt werden können. Ein Projekt kann jederzeit von jeder Person vollständig und in allen Details eingesehen werden. Für die Verwaltung der Projekte wird eine Plattform bereitgestellt, in welcher alle Informationen inklusive der Änderungshistorien gespeichert werden. Darüber hinaus stehen Werkzeuge zur Verfügung, mit deren Hilfe alle Unterlagen gemeinsam dezentral bearbeitet werden können. Hier ist es die Aufgabe des Delegierten, die Interessen möglichst so zu kanalisieren und Personen mit Zugangsmöglichkeiten auszustatten, dass jeder sich in der von ihm gewünschten Form und Umfang einbringen kann. Jede Person kann ein Projekt kommentieren und diese Möglichkeit kann auch nicht eingeschränkt werden. Eine vollständige Löschung von Dokumenten oder Kommentaren ist nicht möglich, da die Historie aller Unterlagen dauerhaft gespeichert wird. Ist ein Projekt vollständig durchgeplant und sind mindestens zwei Delegierte bereit, das Projekt während der Durchführung zu betreuen, kann das Projekt von der Planungsphase in die Finanzierungsphase wechseln.

Bei der Finanzierungsphase geht es darum, das Projekt mit den benötigten finanziellen Ressourcen auszustatten, um es realisieren zu können. Jeder Mensch kann beliebige finanzielle Summen zur Verfügung stellen, um das Projekt zu unterstützen. Vor Eintritt in die Finanzierungsphase ist festzulegen, innerhalb welchen Zeitraums die benötigten Mittel zusammenkommen sollen. Erhält ein Projekt nicht innerhalb der festgelegten Frist die benötigten finanziellen Mittel, werden bereits eingesammelte Gelder mit dem Ablauf der Frist wieder an die Unterstützer zurückgegeben. Damit Gelder nicht unnötig lange blockiert werden, ist die maximale Finanzierungsdauer für regionale Projekte auf einen Monat, für nationale auf zwei Monate und für globale Projekte auf drei Monate beschränkt. Scheitert ein Projekt an der Finanzierung, geht es zurück in die Planungsphase und die betreuenden Delegierten können zusammen mit anderen Interessierten überlegen, ob und ggf. wie die Planung überarbeitet werden kann, damit das Projekt die Finanzierungsphase erfolgreich durchläuft.

Wurde die Finanzierungsphase erfolgreich abgeschlossen, beginnt die Umsetzungsphase des Projektes. In dieser Phase haben die Delegierten die Aufgabe, das Projekt zu betreuen und alle nötigen Schritte für dessen Umsetzung einzuleiten. Während der Umsetzung ist der Fortschritt fortlaufend öffentlich in den Projektunterlagen zu dokumentieren. Sollte sich während der Umsetzung herausstellen, dass das geplante Budget nicht ausreicht, muss rechtzeitig ein Ergänzungsprojekt geplant und durch die Finanzierungsphase gebracht werden, da sonst das Projekt gestoppt werden muss, sobald die finanziellen Mittel aufgebraucht sind. Ein erneuter Eintritt in die Finanzierungsphase ist nach erfolgreichem Abschluss der Finanzierungsphase nicht möglich. Sollte einem Projekt am Ende ein finanzieller Überschuss verbleiben, so wird dieser anteilig an die Unterstützer zurückgegeben, entsprechend der von ihnen eingebrachten Gelder. Sollte ein Delegierter während der Finanzierungs- oder Umsetzungsphase eines Projektes sein Mandat als Delegierter verlieren, so kann er das Projekt trotzdem bis zum Ende begleiten. Scheitert die Finanzierungsphase, hat er allerdings keine Möglichkeit, eine erneute Finanzierungsphase für das Projekt zu starten. Aufgrund des Mandatsverlustes kann er auch keine neuen Projekte mehr erstellen und somit auch kein Ergänzungsprojekt initiieren, sollte dies notwendig werden.

Transparenz

Ein wichtiger Punkt beim Kooperationsmodul ist Transparenz. Alle Aktivitäten werden öffentlich einsehbar dokumentiert. Jede Person kann zu jeder auf der Plattform registrierten Person Informationen über ihre vergangenen und aktuellen Gruppenmitgliedschaften, Kandidaturen und Tätigkeiten als Delegierter einsehen. Es kann im Detail angeschaut werden, wer welchen Delegierten wie lange mit seiner Stimme oder finanziell unterstützt hat. Dadurch hat jeder die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, über welche Unterstützer und finanziellen Mittel ein Delegierter verfügt. Die Unterlagen eines Projektes werden vollständig öffentlich zur Verfügung gestellt, angefangen von der Projektidee, über erfolgte Diskussionen und Absprachen, bis hin zu eingeholten Angeboten für einzelne Aufgaben. In welchem Umfang welche Personen zur Finanzierung eines Projektes beigetragen haben wird ebenso öffentlich dokumentiert wie erhaltene Rechnungen und Zahlungen, welche während der Durchführung des Projektes getätigt wurden. Mit dieser umfassenden Transparenz in allen Bereichen soll sichergestellt werden, dass der Status eines Projektes und die Situation eines Delegierten jederzeit nachvollzogen werden kann.

Finanzmodul

Da das Kooperationsmodul auf Freiwilligkeit basiert, kann es über keinerlei Ressourcen verfügen und besitzt aus sich heraus keine Macht, um sicherzustellen, dass alle Menschen einen gleichen Zugang zu Ressourcen erhalten. Da die Nutzung des Finanzmoduls ebenso auf Freiwilligkeit basiert, wird niemand gezwungen, zur Versorgung anderer Menschen beizutragen. Dieses Modul ist vom Grundgedanken getragen, dass alle Menschen gleichberechtigt Zugang zu allen Ressourcen unseres Planeten erhalten sollen, daher erhalten alle Menschen über das Finanzmodul einen gleichen Zugang zu finanziellen Mitteln. In dem Umfang wie die Menschen bereit sind, die komplementäre Währung des Finanzmoduls zu akzeptieren, wird dieser Grundgedanke der Gleichheit realisiert. Das Finanzmodul bietet eine einfache Lösung, um an die heutigen geldgetrieben Strukturen anzuknüpfen und deren Mechanismen nutzbar zu machen, um allen Menschen Zugang zu den Ressourcen zu ermöglichen, welche nur über Märkte und Geldtransaktionen verfügbar sind. Gleichzeitig werden die Menschen in die Lage versetzt, Projekte mit Ressourcen auszustatten, indem sie Teile ihrer finanziellen Mittel an ein Projekt übertragen.

Globale komplementäre Währung

Der Kern des Finanzmoduls ist eine komplementäre Währung, welche auf Guthabenbasis jedem Menschen zur Verfügung gestellt wird. Die Währung ist so konzipiert, dass sie primär als Zahlungsmittel Verwendung finden soll und Geldeinheiten dem Geldkreislauf nicht dauerhaft entzogen werden können. Sichergestellt wird dies durch zwei Regeln, mit denen die Geldschöpfung und Geldlöschung definiert wird. Die 1. Regel legt fest, wie das Geld geschaffen wird: Jede Person erhält ab der Geburt einen monatlichen Geldbetrag zwischen 100 und 1.000 Geldeinheiten. Die 2. Regel begrenzt die Geldmenge indem sie festlegt, wie Geld wieder gelöscht wird. Alle Geldguthaben werden monatlich um 1 % verringert. Die genaue Höhe des monatlich erzeugten Betrages ergibt sich aus der weltweiten Beteiligungsquote, also aus der Anzahl der Menschen welche bereit sind, die Währung zu nutzen. Anfangs wird ein monatlicher Betrag von 100 Geldeinheiten für jeden Beteiligten erzeugt. Steigt die Beteiligungsquote, so steigt auch der monatlich zur Verfügung gestellte Betrag. Bei einer Quote von 40 % werden 500 Geldeinheiten monatlich an jede teilnehmende Person ausgezahlt. Bei einer Beteiligungsquote von 90 % erhält jede Person den maximalen Betrag von 1.000 Geldeinheiten pro Monat. Dadurch ergibt sich eine maximale Geldmenge von 100.000 Geldeinheiten pro Person, da bei 100.000 Geldeinheiten die monatliche Löschung in Höhe von 1 % genauso viele Geldeinheiten vernichtet wie monatlich für eine Person erzeugt werden.

Dauerhafter Geldumlauf

Da jeder Mensch permanent mit neuer Liquidität versorgt wird, kann jeder auf den geldbasierten Gütermärkten eine wirksame Nachfrage ausüben. Durch die Geldlöschung von 1 % pro Monat, bzw. 12 % pro Jahr, wird gleichzeitig die Anhäufung von Geldbeständen unattraktiver und es werden Investitionen rentabel, welche eine Rendite von unter null aufweisen. So wird durch die persönliche Geldversorgung und die allgemeine Geldlöschung ein steter Geldkreislauf unterstützt.

Verbindung zum Kooperationsmodul

Soweit die komplementäre Währung als reguläre Währung etabliert werden kann, erhält jeder Mensch über die bestehenden Märkte Zugang zu Nahrung, Kleidung und Unterkunft und kann damit seine lebensnotwendigen Bedürfnisse stillen. Ebenso kann jeder Mensch einen Teil der Geldeinheiten, welche ihm monatlich zur Verfügung gestellt werden, wiederum für die Finanzierung der Projekte aus dem Kooperationsmodul verwenden und so den Projekten Zugang zu den benötigten Ressourcen ermöglichen.

Geldversorgung ohne Erwerbsarbeit

Die Grundversorgung aller Menschen mit finanziellen Mitteln eröffnet sehr wichtige Freiräume zur Umgestaltung unserer Arbeitswelt. Ein finanzielles Einkommen zu erzielen ist nicht mehr überlebensnotwendig, sondern kann frei gewählt werden. Mit dieser Entkopplung kann leichter auf Tätigkeiten verzichtet werden, welche vor allem viele Ressourcen benötigen, ohne die Lebenssituation der Menschen zu verbessern. Mit der Verringerung der Abhängigkeit von Erwerbsarbeit als Quelle für den Lebensunterhalt wird viel Lebenszeit freigesetzt, welche die Menschen dann für die Verfolgung anderer Ziele einsetzen können. Dieses stärkt wiederum das Kooperationsmodul, da mehr Menschen über die zeitlichen Ressourcen verfügen, um sich für Dinge zu engagieren, welche ihnen wichtig sind.